Verkauf von Fußballtickets kann steuerpflichtig sein

Wird ein kurz zuvor gekauftes Fußballticket mit Gewinn weiterverkauft, unterliegt ein daraus erzielter Veräußerungsgewinn der Einkommensteuer. Denn Fußballtickets zählen zu den "anderen Wirtschaftsgütern", die Gegenstand eines privaten Veräußerungsgeschäfts i.S. des 23 EStG sein können. (BFH, Urteil v. 29.10.2019 - IX R 10/18; veröffentlicht am 2.4.2020).

Im Streitfall hatten die Kläger im April 2015 über die offizielle UEFA-Webseite zwei Tickets für das Finale der UEFA Champions League in Berlin zugelost bekommen (Anschaffungskosten: 330 €) und diese im Mai 2015 über eine Ticketplattform wieder veräußert (Veräußerungserlös abzüglich Gebühren 2.907 €). Entgegen der Auffassung der Kläger, die von der Steuerfreiheit des Veräußerungsgeschäfts ausgingen, erfasste das Finanzamt den Gewinn in Höhe von 2.577 € bei deren Einkommensteuerfestsetzung.

Vor dem Finanzgericht hatten die Steuerpflichtigen noch Recht bekommen. Der Bundesfinanzhof entschied allerdings, dass die Kläger mit der Veräußerung der beiden Tickets ein privates Veräußerungsgeschäft im Sinne des § 23 EStG verwirklicht haben. Einkünfte aus solchen privaten Veräußerungsgeschäften unterliegen der Einkommensteuer. Zu ihnen gehören u.a. Veräußerungen von sog. "anderen Wirtschaftsgütern" des Privatvermögens, bei denen der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als ein Jahr beträgt.

Hierzu zählen auch UEFA Champions League-Tickets, mit denen der Karteninhaber das verbriefte Recht auf Zutritt zum Fußballstadion und Besuch des Fußballspiels an dem auf dem Ticket angegebenen Tag erwirbt. Die Tickets stellen nach Auffassung des BFH insbesondere keine sog. "Gegenstände des täglichen Gebrauchs" dar, so dass sie nicht von der Besteuerung ausgenommen sind.

Dies gilt natürlich in gleicher Weise für Tickets anderer Wettbewerbe oder Sportarten (Bundesliga, Weltmeisterschaft, usw.). Der BFH unterwirft damit die mit dem Tickethandel verbundenen erheblichen Wertsteigerungen der Besteuerung. Obwohl aktuell aufgrund der Corona Pandemie Spiele ohne Publikum stattfinden, wird die Finanzverwaltung diese Entscheidung vermutlich zeitnah umsetzen und an die einschlägigen Ticketplattformen im Internet Sammelauskunftsersuchen stellen.

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