Die Mandanteninformation
Tipps und Hinweise für alle Steuerzahler zum Jahresende 2023
Klärung in Zweifelsfragen zur Steuerfreiheit von Photovoltaikanlagen Einkommensteuerliche Begünstigung Durch das Jahressteuergesetz 2022 wurden die Einnahmen und Entnahmen im Zusammenhang mit Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) unter bestimmten ...Weiterlesen … Tipps und Hinweise für alle Steuerzahler zum Jahresende 2023
Tipps und Hinweise für Haus- und Grundbesitzer zum Jahresende 2023
Was ist nun eigentlich mit dem Heizungsgesetz? Die Änderungen am Gebäudeenergiegesetz, auch Heizungsgesetz genannt, waren wohl das kontroverseste Gesetzesvorhaben des Jahres 2023. Es wurde vom Bundesverfassungsgericht zunächst auf den letzten ...Weiterlesen … Tipps und Hinweise für Haus- und Grundbesitzer zum Jahresende 2023
Tipps und Hinweise für Kapitalanleger zum Jahresende 2023
Bitcoin & Co. : BFH entscheidet zu Kryptowährungen Bisher gab es bezüglich der steuerlichen Behandlung von Kryptowährungen, insbesondere im Hinblick auf Verkäufe, nur die Ansicht der Finanzverwaltung, die hierbei von privaten Veräußerungsgeschäften ...Weiterlesen … Tipps und Hinweise für Kapitalanleger zum Jahresende 2023
Tipps und Hinweise für Arbeitgeber und Arbeitnehmer zum Jahresende 2023
Steuerliche Aspekte des 49-€-Tickets Mit dem neuen 49-€-Ticket (eigentlich „Deutschlandticket“) ist seit Mai 2023 eine uneingeschränkte, bundesweite Nutzung des gesamten öffentlichen Personennahverkehrs möglich (IC/ICE/EC nicht ...Weiterlesen … Tipps und Hinweise für Arbeitgeber und Arbeitnehmer zum Jahresende 2023
Tipps und Hinweise für Unternehmer und Geschäftsführer zum Jahresende 2023
Wachstumschancengesetz: Die wichtigsten Neuerungen Das geplante Wachstumschancengesetz enthält eine Vielzahl von neuen Regelungen, deren Hauptzweck es ist, Unternehmen zu entlasten. Zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Mandanten-Information ...Weiterlesen … Tipps und Hinweise für Unternehmer und Geschäftsführer zum Jahresende 2023
Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen bei Mietern und Wohnungseigentümern
Mieter können für die auf sie entfallenden Aufwendungen für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerker eine Steuerermäßigung geltend machen, wenn sich die Aufwendungen aus einer Betriebskostenabrechnung oder aus einer Bescheinigung, die dem von der Finanzverwaltung veröffentlichten Muster entspricht, ergeben. Für die Inanspruchnahme der Steuerermäßigung ist es nicht erforderlich, dass der Steuerpflichtige den Handwerkervertrag bzw. den Vertrag über die haushaltsnahe Dienstleistung selbst abgeschlossen hat...
Behandlungskosten eines Lipödems
Die Kosten für eine Fettabsaugung (Liposuktion) zwecks Behandlung eines Lipödems sind jedenfalls seit 2016 auch dann als außergewöhnliche Belastungen steuerlich absetzbar, wenn weder ein amtsärztliches Gutachten noch eine ärztliche Bescheinigung eines Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung vorab eingeholt worden sind. Denn es handelt sich bei der Liposuktion jedenfalls seit 2016 um eine medizinisch anerkannte Heilbehandlung...
Keine Anzeige der Aufnahme des Betriebs einer kleinen Photovoltaikanlage
Das Bundesfinanzministerium (BMF) befreit Betreiber kleiner Photovoltaikanlagen mit einer Leistung von maximal 30 kw (peak) unter Umständen sowohl von der Pflicht zur steuerlichen Anzeige über die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit als auch von der Pflicht zur Abgabe des Fragebogens zur steuerlichen Erfassung. Denn aufgrund der aktuellen Gesetzeslage ergeben sich aus dem Betrieb weder einkommensteuerliche noch umsatzsteuerliche Folgen...
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Anscheinsbeweis für private Kfz-Nutzung
Darf ein beherrschender Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH einen ihm überlassenen Dienstwagen nur für betriebliche Fahrten nutzen, weil ein Privatnutzungsverbot vereinbart worden ist, spricht gleichwohl ein Anscheinsbeweis für die private Nutzung des Dienstwagens. Wird dieser Anscheinsbeweis nicht erschüttert, ist für die Privatnutzung eine verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) in Höhe des gemeinen Wertes der Privatnutzung anzusetzen, die das Einkommen der GmbH erhöht...
Fortführung der Geschäftsführertätigkeit nach Beginn der Versorgungszahlungen
Wird ein GmbH-Geschäftsführer und Gesellschafter nach Erreichen der Altersgrenze und Ausscheiden als Geschäftsführer erneut als Geschäftsführer beschäftigt, kann der gleichzeitige Bezug von Geschäftsführervergütung und Versorgungsleistung zwar zu einer verdeckten Gewinnausschüttung (vGA) führen. Dies gilt allerdings nicht, wenn das Geschäftsführergehalt reduziert wird und zusammen mit den Versorgungsbezügen die Höhe der letzten Aktivbezüge vor dem Erreichen der Altersgrenze nicht überschreitet.
Hintergrund: Gewinnminderungen einer Kapitalgesellschaft, die durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst sind, werden als vGA dem Einkommen der Kapitalgesellschaft wieder hinzugerechnet...
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