30 Verlustausgleichsbeschränkungen bei Kapitaleinkünften
Verluste aus Kapitalvermögen können steuerlich nur eingeschränkt mit positiven Kapitaleinkünften verrechnet werden. Insbesondere Verluste aus Termingeschäften sowie aus dem Ausfall von Kapitalforderungen unterliegen besonderen Verlustverrechnungsbeschränkungen.
Die Rechtmäßigkeit dieser Beschränkungen ist weiterhin umstritten. Mehrere Verfahren sind hierzu beim Bundesfinanzhof anhängig. Steuerpflichtige, die entsprechende Verluste erlitten haben, sollten diese weiterhin in ihrer Steuererklärung angeben und auf eine vorläufige Festsetzung der Steuer achten.
31 Influencer im Visier der Steuerfahndung
Kann man als Schüler, Student oder vielleicht sogar als Rentner mehr oder weniger unbemerkt zum Gewerbetreibenden werden? Im digitalen Zeitalter geht das schneller, als man denkt: durch eine Tätigkeit als sogenannter Influencer. Als solche kann man bestimmte Inhaber von Kanälen in den sozialen Medien bezeichnen – etwa unterhaltender Art, mit künstlerischen Inhalten oder informativ zu bestimmten Themen. Die Steuerfahndungsstellen der Finanzbehörden haben nun vermehrt Influencer im Visier.
Wer im Rahmen der Tätigkeit als Influencer Werbeeinnahmen erzielt, werthaltige Sachleistungen von Unternehmenspartnern erhält oder kostenpflichtige Kanalmitgliedschaften anbietet, übt eine gewerbliche Tätigkeit aus. Diese muss dem Finanzamt angezeigt werden. Und hier liegt bereits ein Problem: Oftmals beginnt eine Influencer-Tätigkeit aus einem Hobby heraus und es ist dem oft jungen Betreiber eines Kanals gar nicht bewusst, dass es steuerliche Pflichten gibt.
Ein weiteres Problemfeld sind Unternehmenspartnerschaften, bei denen die Influencer Sachgeschenke erhalten, um für die schenkenden Unternehmen Werbung zu machen. Diese Waren sind grundsätzlich als Einnahmen anzusehen und entsprechend mit ihrem Wert anzusetzen. Ausnahmen kann es geben, wenn die Ware während des Tests oder der Werbung verbraucht wird (z.B. eine Gesichtscreme) – oder die Ware beschädigt bzw. wertlos ist.
Einige bekannte Influencer sind mittlerweile in Niedrigsteuerländer umgezogen oder haben dort eine Gesellschaft gegründet. Allerdings ist es in der Praxis nicht so einfach, der deutschen Steuerpflicht zu entkommen. Wenn in Deutschland noch Räumlichkeiten unter der eigenen Verfügungsmacht stehen (z.B. eine Wohnung im Haus der Eltern), kann ein Wohnsitz mit unbeschränkter Steuerpflicht vorliegen. Es würde dann wieder eine Steuerpflicht in Deutschland bestehen. Außerdem könnten beim Wegzug auch insbesondere immaterielle Wirtschaftsgüter steuerpflichtig entnommen werden (z.B. Markenrechte oder der Kundenstamm).
Hinweis:
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass Influencer ihre steuerlichen Pflichten im Blick behalten sollten. Im Zweifel ist unbedingt steuerlicher Rat einzuholen, da ein möglicher Vorwurf der Steuerhinterziehung weitreichende Folgen haben kann.
32 Schenkung an die Erben – mit einem Fallstrick
Durch gezielte Schenkungen ist es möglich, alle zehn Jahre Vermögen steuerfrei in Höhe der jeweiligen schenkungsteuerlichen Freibeträge zu übertragen. So beträgt der Freibetrag gegenüber eigenen Kindern alle zehn Jahre 400.000 € pro Kind. Innerhalb von 20 Jahren können also durch diese einfache Gestaltung 800.000 € auf jedes Kind steuerfrei übertragen werden.
In einem vom Bundesfinanzhof (BFH) im Dezember 2024 entschiedenen Fall hatte ein Vater diese Gestaltungsmöglichkeit genutzt und einem Kind 2/5 Miteigentum an einem Mietobjekt zugewendet. Das Problem dabei: Der Vater hatte noch eine ausstehende Darlehensverbindlichkeit in Verbindung mit dem Objekt. Hierfür war allerdings keine Schuldübernahme durch das Kind erfolgt.
Das Finanzamt ging davon aus, dass die Zinsen aus dieser Schuld nur noch zu 3/5 abziehbar waren, also in Höhe des Anteils des Vaters an der neuen Vater-Sohn-Grundstücksgemeinschaft. Der BFH bestätigte diese Sichtweise. Durch die Schenkung war der ursprüngliche Zusammenhang zwischen der Schuld und dem anteiligen Grundstücksanteil, der verschenkt wurde, gelöst worden. Konkret bedeutete dies, dass tatsächlich 2/5 der Schuldzinsen für den steuermindernden Abzug verloren waren.
33 Doppelte Haushaltsführung bei einem Einpersonenhaushalt
Eine doppelte Haushaltsführung ist dadurch gekennzeichnet, dass ein Steuerpflichtiger von seinem Lebensmittelpunkt in eine Wohnung am Beschäftigungsort zieht, wobei die Wohnung am Lebensmittelpunkt (Ort der persönlichen Bindungen, z.B. Familie oder Vereinstätigkeit) beibehalten wird. Die Kosten für die Wohnung am Beschäftigungsort können steuerlich geltend gemacht werden, ebenso Verpflegungsmehraufwendungen und eine Familienheimfahrt pro Woche.
Immer wieder führt es zum Streit mit den Finanzämtern, wenn die (Haupt-)Wohnung am Lebensmittelpunkt im Wohnhaus von Angehörigen liegt. In einem vom BFH im April 2025 entschiedenen Fall hatte der Kläger im Haus seiner Eltern eine Wohnung im Obergeschoss mit eigener Selbstversorgung. Die Eltern lebten räumlich getrennt im Erdgeschoss. Zwischen Eltern und Sohn bestand eine unentgeltliche Nutzungsvereinbarung.
Das Finanzamt wollte diese Konstellation nicht anerkennen. Der BFH entschied jedoch, dass eine Nutzungsvereinbarung grundsätzlich für die Anerkennung eines eigenen Hausstands ausreicht. Ein entgeltlicher Mietvertrag ist nicht zwingend erforderlich. Liegt ein eigener Hausstand vor, kommt es auch nicht darauf an, ob sich der Steuerpflichtige an den Kosten der Lebensführung im Haushalt beteiligt.
Hinweis:
Nur wenn kein eigener Hausstand vorliegt, muss der Steuerpflichtige nachweisen, dass er sich angemessen an den Kosten der Lebensführung im gemeinsamen Haushalt beteiligt.
34 Kindergeld: Mindestdauer einer ersten Berufsausbildung
Die Familienkasse versagte einer Klägerin die Weiterzahlung des Kindergeldes, als deren Tochter nach einer nur viermonatigen Ausbildung ein Studium aufnahm. Die Begründung: Die erste Ausbildung sei bereits abgeschlossen gewesen.
Das Finanzgericht entschied zugunsten der Klägerin. Eine Erstausbildung im Sinne des Kindergeldrechts liege nur vor, wenn diese mindestens zwölf Monate dauere. Eine lediglich viermonatige Ausbildung erfülle diese Voraussetzung nicht. Das Kindergeld sei daher weiter zu gewähren. Gegen das Urteil ist eine Revision beim BFH anhängig.
Hinweis:
Das Urteil ist insbesondere für junge Menschen interessant, die sich zunächst durch kurze Ausbildungen qualifizieren, um anschließend ein Studium besser finanzieren zu können.
35 Vorweggenommene Aufwendungen für die eigene Bestattung
Ein Steuerpflichtiger hatte bereits zu Lebzeiten mit einem Beerdigungsinstitut einen Vertrag über seine eigene Bestattung abgeschlossen und entsprechende Beträge gezahlt. Er wollte diese Aufwendungen als außergewöhnliche Belastung geltend machen.
Das Finanzgericht Münster lehnte dies ab. Als außergewöhnliche Belastung sind Kosten nur dann abziehbar, wenn eine rechtliche, tatsächliche oder sittliche Verpflichtung besteht. Die Übernahme der eigenen Bestattungskosten zu Lebzeiten erfolgt jedoch freiwillig. Auch der Wunsch, die Hinterbliebenen zu entlasten, reicht hierfür nicht aus.
Zudem sind Beerdigungskosten nur dann als außergewöhnliche Belastung abziehbar, wenn sie nicht aus dem Nachlass bestritten werden können. In diesem Fall mindern sie stattdessen den steuerlichen Wert des Nachlasses für die Erbschaftsteuer.
Fazit:
Auch wenn die Übernahme der Kosten der eigenen Beerdigung gut gemeint ist, ergibt sie zumindest aus steuerlicher Sicht wenig Sinn.
36 Höhe der Säumniszuschläge und Aussetzungszinsen rechtens?
Die Höhe der Säumniszuschläge und Aussetzungszinsen beträgt weiterhin 1 % pro Monat. Mehrere Verfahren zur Verfassungsmäßigkeit dieser Zinshöhe sind anhängig. Steuerpflichtige sollten entsprechende Bescheide offenhalten.
37 Erhöhung des Mindestlohns
Der gesetzliche Mindestlohn wird ab dem 01.01.2026 angehoben. Die konkrete Höhe richtet sich nach der Empfehlung der Mindestlohnkommission.
38 Anhebung von Freibeträgen 2026
Für das Jahr 2026 sind weitere Anpassungen von steuerlichen Freibeträgen geplant, insbesondere im Bereich der Einkommensteuer. Details werden im Rahmen der Gesetzgebung festgelegt.
39 Abgabefristen für Steuererklärungen
Die reguläre Abgabefrist für Steuererklärungen endet wieder am 31.07. des Folgejahres. Bei Vertretung durch einen Steuerberater verlängert sich die Frist entsprechend.