Kfz-Steuerbefreiung für Elektroautos verlängert

Ebenfalls beschlossen wurde die Verlängerung der Kfz-Steuerbefreiung für reine Elektrofahrzeuge. Sie wurde um fünf Jahre verlängert und gilt nun für reine Elektrofahrzeuge, die bis zum 31.12.2030 erstmals zugelassen oder komplett auf Elektroantrieb umgerüstet werden (bisher: 31.12.2025). So profitieren auch ab 2026 neu zugelassene Elektrofahrzeuge von der Steuerbefreiung.

Hinweis: Die Steuerbefreiung gilt maximal zehn Jahre und wird längstens bis zum 31.12.2035 gewährt.

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